Stiftung Warentest: Viele AGB von Mobilfunktanbietern fehlerhaft - vom 26.10.2007
Wie die Stiftung Warentest berichtet, befinden sich in den AGB zu vielen Mobilfunkverträgen größere Fehler, Lücken und unwirksame Paragraphen. Der Bericht, der in der Novemberausgabe von "test" erscheinen wird, listet einige der häufigsten Falschaussagen aus.
In vielen AGB von Mobilfunkprovidern sei zu lesen, dass Rechnungen nur zwischen vier und sechs Wochen nach der Zustellung beanstandet werden können. Derartige Klauseln sind nach dem Telekommunikationsgesetz jedoch unwirksam und haben keine Auswirkungen auf den Kunden, da die gesetzliche Frist minimal acht Wochen beträgt.
Ebenfalls werde in mehreren AGBs darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Rechnungsprüfung nur möglich sei, wenn der Kunde nicht eine verkürzte Speicherung seiner Daten gewünscht hat. Dies ist laut Stiftung Warentest ebenfalls nicht gültig. Auch die Verpflichtung von Kunden, die AGB regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen, ist nicht haltbar.
Quelle: heise.de
Autor: sh
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