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Sony erhält Auflagen wegen musikalischer Rootkit-CDs - vom 31.01.2007

Im Jahr 2005 setzte Sony BMG in den USA und Kanada auf über 50 Musik-CDs seine so genannte Extended Copy Protection (XCP) ein. Die Software installierte sich ohne Wissen der Kunden von selbst und sorgte anscheinend nicht nur für Beschränkungen im Umgang mit der erworbenen Musik, sondern sammelte zusätzlich auch Daten über die Hörgewohnheiten. Aus diesem Grund wurde XCP von Virenscannern und anderer Sicherheitssoftware als Schadsoftware erkannt und wird deshalb auch als „Rootkit“ bezeichnet.

Den Kunden gefiel dies natürlich gar nicht, und nicht wenige reichten Klage ein. Nun hat sich Sony mit der US-Handelskammer darauf geeinigt, wie dieser Angriff auf den Konsumenten wieder gut zu machen ist. So soll der Konzern nun in allen US-Bundesstaaten Schadensersatz leisten und Musik-CDs kostenfrei austauschen. Der Schadensersatz beläuft sich auf bis zu 150 US-Dollar, die Sony BMG denjenigen Kunden zahlen muss, denen ein finanzieller Schaden durch die Entfernung der Kopiersperre entstanden ist. Zusätzlich muss Sony auf seiner Website auf den Austausch und Schadensersatzprogramme hinweisen sowie mindestens zwei Jahre lang kostenlose Patches zum Entfernen der Schadsoftware anbieten. Auch auf den CDs selbst muss ein Warnhinweis gegeben sein, der den Verbraucher informiert, dass die CD nur am Computer gehört werden kann, wenn man die entsprechende Software installiert.

Offiziell muss Sony diese CDs nicht zurückrufen. Allerdings wäre dies in der Tat viel günstiger, als die an den Handel gehenden Musik-CDs nachträglich mit Warnhinweisen bezüglich der automatischen Software-Installation und der daraus folgenden Sicherheitsrisiken zu versehen. Sony hatte die betreffenden CDs sowieso bereits aus dem Handel genommen und mit anderen Kopierschutzsystemen ausgestattet, die indes auch nicht unproblematisch sind.

Quelle: golem.de
Autor: mb

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