Nicht genutzte Inklusiv-Software ist rückerstattbar - vom 29.10.2007
Ein italienisches Gericht hat entschieden, dass Käufer den Preis für Software, die von einem Hersteller von Komplettsystemen mitgeliefert wird, zurückverlangen können, wenn diese nicht genutzt wird. Konkret ging es bei dem Verfahren um den Rechtsstreit eines italienischen Käufers mit HP. Gegenstand des Streits waren Microsoft Windows XP und Microsoft Works.
Der Käufer wurde beim ersten Starten des erworbenen Computers wie bei Microsoft üblich aufgefordert, der EULA (Endbenutzer-Lizenzvertrag) zuzustimmen. Die Microsoft-EULA enthält dabei einen Unterpunkt, der Nutzer, die ihr nicht zustimmen wollen, dazu auffordert, sich an den Händler des PCs zwecks Rückerstattung zu wenden. Der Käufer wendete sich demzufolge mit seinen Forderungen an HP, diese lehnten sein Ersuchen jedoch ab, woraufhin er vor Gericht zog.
Wie schon im letzten Monat bei einem ähnlichen Verfahren in Frankreich wurde der PC-Anbieter (in diesem Fall HP) dazu verurteilt, den Preis für die Software (90 Euro für Windows XP und 50 Euro für Works) dem Käufer zu erstatten.
Quelle: golem.de
Autor: sh
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