Keine Urheberrechtsabgabe auf Drucker - vom 26.11.2007
Im Prozess bezüglich einer Urheberrechtspauschale auf Drucker vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, den die Verwertungsgesellschaft Wort gegen Canon Deutschland führt, ist eine Entscheidung gegen eine Abgabe gefällt worden. Die Verwertungsgesellschaft Wort, die bereits auf Scanner und Kopierer Gebühren erhebt, wollte durchsetzen, auch auf normale Drucker eine Gebühr erheben zu dürfen.
Jeppe Frandsen, der Geschäftsführer von Canon Deutschland, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung: "In erster Linie sind Drucker jedoch keine Kopiergeräte. Das positive Urteil zeigt unmissverständlich, dass dies auch die Auffassung der Richter ist." Die angestrebte Abgabe sollte Autoren und Verlage für Verluste entschädigen, die laut der Verwertungsgesellschaft durch private Kopien mit Druckern entstehen.
Quelle: computerbase.de
Autor: sh
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